Selbstständige haben bislang in besonderem Maße unter den ökonomischen Erschütterungen der Corona-Krise gelitten. Die finanziellen Auswirkungen der Pandemie rücken die Debatte um eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige erneut ins Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit, machen sie doch das Armutsrisiko insbesondere im Alter für eine breite Bevölkerungsschicht in Deutschland sichtbar. Aus der Befürchtung heraus, dass nicht obligatorisch Rentenversicherte zu wenig Rücklagen für die Altersvorsorge bilden, hatte die Bundesregierung bereits weit vor Corona Pläne für die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige in den Koalitionsvertrag 2018 aufgenommen. Die ascent AG zum Hintergrund der Diskussion und den finanziellen Absicherungsmöglichkeiten.
ascent AG: Rund drei Millionen Selbstständige wären von neuer Altersvorsorgepflicht betroffen
Nicht nur die Corona-Krise hat Bewegung in den Diskurs um die Einführung einer verpflichtenden Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler gebracht, ein aktualisierter Forschungsbericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sorgt zudem für eine neue Datengrundlage. Die Aktualisierung des Berichtes zur selbstständigen Erwerbstätigkeit in Deutschland von 2020 zeigt auf, dass von den insgesamt vier Millionen Selbstständigen in Deutschland etwa drei Millionen von der geplanten Altersvorsorgepflicht betroffen wären. Denn Selbstständige, die nicht bereits anderweitig verpflichtend etwa in berufsständische Versorgungswerke einzahlen, wären von einer derartigen Regelung ausgenommen.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Altersvorsorgepflicht für nicht anderweitig obligatorisch abgesicherte Selbstständige noch innerhalb der Amtszeit der Großen Koalition durchzusetzen. Den aktuellen Plänen zufolge soll das entsprechende Gesetz also möglichst noch bis zum Jahresende, spätestens jedoch im Jahr 2021 in Kraft treten. Derzeit zielt der Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums auf eine Wahlmöglichkeit zwischen einer Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung und einer privaten Altersvorsorgelösung auf der Grundlage der Basis-Rente (Rürup-Rente) ab. Aus Sicht der Selbstständigen erachtet die ascent AG die Rürup-Variante als die attraktivere Lösung. In Bezug auf die Basis-Rente sehen sich die Karlsruher Finanzdienstleister auf einer Linie mit der Verbraucherzentrale. Diese legt dar, dass die Rürup-Rente aufgrund der steuerlichen Absetzbarkeit der Beitragszahlungen für Selbstständige und Freiberufler eine interessante Alternative etwa zur normalen privaten Rentenversicherung sein kann.
ascent AG sieht Verbesserungspotenzial bei der Vermögensbildung von Selbstständigen
Zu den zentralen Erkenntnissen des Forschungsberichtes zählen die Daten zur Vermögensbildung bei Selbstständigen. Hier deckt die Studie auf, dass die Rücklagenbildung bei Selbstständigen vergleichsweise gering ausfällt: 61 Prozent geben an, überhaupt keine Vermögensbildung durch regelmäßiges Sparen zu betreiben. Dabei ist das Sparverhalten unter Solo-Selbstständigen am geringsten ausgeprägt, hier erklären 66 Prozent, keinerlei Vermögen durch Sparprodukte zu bilden.
Da eine derartige Rücklagenbildung einen wertvollen Beitrag zur künftigen Absicherung im Rentenalter leisten kann, sieht die ascent AG im Hinblick auf die Vermögensbildung bei Selbstständigen einiges an Verbesserungspotenzial. Die Rürup-Rente kann hier eine praktikable und aussichtsreiche Anlagelösung darstellen. Die Verbraucherzentrale rät, vor Vertragsabschluss in jedem Fall eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Die ascent AG und ihre Geschäftspartner stehen Selbstständigen und Freiberuflern diesbezüglich mit bewährter Kompetenz in Sachen Vermögensbildung und Altersvorsorge zu Seite.