Ab Januar 2018 müssen sich Anleger in Deutschland auf eine neue Steuergesetzgebung im Bereich der Fondsinvestitionen einrichten. Das Finanzministerium möchte die Abgaben, die aus den Erträgen an den Staat gehen, vereinfachen. Dafür wird die Steuerpflicht von den Anlegern gewissermaßen auf die Fonds verschoben. Ab 2018 gehen 15 Prozent Körperschaftssteuer direkt an den Fiskus. Die Finanzspezialisten der ascent AG erklären, was Kleinanleger nun beachten müssen. Mit ihren langjährigen Erfahrungen sind die Berater der ascent AG in der Lage, Wissenslücken zu schließen.
Was bedeutet die Reform für Kleinanleger?
Im Bereich der ausschüttenden Fonds bedeutet dies zunächst, dass kleinere Dividenden ausgezahlt werden, da die Steuern schon vor der Ausschüttung abgeführt und nicht erst nachträglich vom Anleger bezahlt werden. Für thesaurierende Fonds wird ebenfalls eine jährliche Abgabe fällig: Hier wird die Steuer in Form einer pauschalen Abgabe, die jedes Jahr ermittelt wird, erhoben. Beim Verkauf der Anteile wird die Abgeltungssteuer dann auf die dabei entstandenen Beträge angerechnet.
Welche Fonds werden wie besteuert?
Die Neuregelung bezieht sich auf Dividenden aus Aktienfonds sowie Einnahmen aus Immobilienverkäufen und Vermietungen.
Gibt es Ausnahmen?
Prinzipiell nicht, aber es gibt für Kleinanleger Entlastungen, die die neue Steuerregelung abfedern. Mithilfe von „Teilfreistellungen“ werden Anteile der Erträge steuerfrei: Im Bereich der Aktienfonds sind 25 Prozent der Gewinne von der Regelung ausgenommen. Immobilienfonds werden unterschiedlich bewertet, sodass je nach Investition zwischen 60 und 80 Prozent der Erträge steuerfrei bleiben. Die Erfahrungen der ascent AG-Experten zeigen, dass viele Kleinanleger ohnehin vom sogenannten Sparer-Pauschbetrag, der für Einzelpersonen bei 801 Euro, bei gemeinsam veranlagten Personen bei 1.062 Euro, jährlich liegt, profitieren.
Gilt die neue Regelung auch für vor 2009 erworbene Fondsanteile?
Ja, der bisherige Bestandsschutz, der für alle vor 2009 erworbenen Fondsanteile gilt und steuerfreie Verkäufe dieser Anteile ermöglicht, erlischt mit Beginn des nächsten Jahres. Zum Stichtag am ersten Januar 2018 werden diese Fonds vom Finanzministerium wie neu erworbene Fonds bewertet und fallen bei Verkauf ebenfalls unter die seit 2009 geltende Abgeltungssteuer.
Was rät die ascent AG?
Keine Panik. Ziel der Reform ist vor allem eine einheitlichere und regelmäßigere Abführung der Steuern im Fondsbereich, nicht eine höhere Belastung der Kleinanleger. So errechnet das Finanzministerium für Anleger, deren Erträge unter den Sparer-Pauschbetrag fallen, beispielsweise eine Mehrbelastung von drei Euro im Jahr. Damit lohnt sich der langfristige Vermögensaufbau mit Fonds nach wie vor. Wichtig bleibt die richtige Zusammenstellung des individuellen Portfolios. Hier stehen wir unseren Kunden als ascent AG weiterhin mit unseren geschulten Mitarbeitern und unseren langjährigen Erfahrungen zur Seite. Wer die richtige Wahl trifft und klug investiert, profitiert weiter von stabilen Erträgen.